Lina Mazzoni

„Gemeinsam in jede Richtung“

Preise 
Logopädie

Die Grundlage für eine logopädische Beratung/Behandlung ist eine ärztliche Verordnung (Rezept). Dies ist auch die Grundlage dafür, dass die privaten Krankenkassen die Kosten (anteilig) übernehmen. Die Kosten sind von den privaten Krankenkassen nicht festgelegt und der/ Behandler:in vereinbart diese mit seinem (Privat-)Patient:innen. Bitte beachtet, dass einige private Versicherer gar keine therpeutischen Leistungen in ihrem Grundtarif erstatten oder sich an veralteten Sätzen orientieren.

Bitte nehmt im vornherein Kontakt mit eurer Krankenkasse auf, um die Kostenübernahmen zu klären.
Die Preise sind der GebüTH (Gebührenübersicht für Therapeuten) entnommen und entsprechen dem 1,4 fachen regelsatz des derzeit höchsten vereinbarten GKV-Satzes in Deutschland (13. Auflage; Stand Oktober 2023).

Da es für freiberufliche Therapeuten in Deutschland bei der Abrechnung mit privaten Krankenversicherungen keine Gebührenordnung gibt, bietet die GebüTh hier einen formalen Rahmen, der die Preisgestaltung transparent und nachvollziehbar macht.

Damit ihr das Rezept bei eurer Krankenkasse einreichen könnt, sollten darauf folgende Angaben gemacht werden:

  • Name, Adresse und Geburtsdatum der versicherten Person
  • Versicherungsnummer
  • Diagnose
  • „Art“ der Behandlung (z.B. Logopädie, logopädische Behandlung, Maßnahmen der Stimm-, Sprech- Sprach- und Schlucktherapie, etc.)
  • Therpiedauer (30, 45 oder 60 Min.)
  • Verordnungsmenge
  • Hausbesuch

Ihr könnt auch als gesetzlich Versicherte(r) die logopädische Beratung/Behandlung bei mir in Anspruch nehmen. Es besteht die Möglichkeit, dass euer Arzt ein Privatrezept ausstellt. Dies könnt ihr jedoch nicht bei euer gesetzlichen Krankenkasse einreichen und würdet die Kosten dafür selber tragen.

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