Lina Mazzoni

„Gemeinsam in jede Richtung“

Preise 
Logopädie

Eine ärztliche Verordnung (Rezept) wird benötigt, wenn die Rechnung bei der privaten Krankenkasse eingereicht werden kann. Dies ist auch die Grundlage dafür, dass die privaten Krankenkassen die Kosten (anteilig) übernehmen. Die Kosten sind von den privaten Krankenkassen nicht festgelegt und der/ Behandler:in vereinbart diese mit seinem (Privat-)Patient:innen. Bitte beachtet, dass einige private Versicherer gar keine therpeutischen Leistungen in ihrem Grundtarif erstatten oder sich an veralteten Sätzen orientieren.

Durch meinen sektoralen Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Logopädie darf ich auch logopädisch ohne ärztlichen Auftrag arbeiten. Im Rahmen einer Selbstzahlerleistung wird somit nicht zwangsläufig eine Verordnung benötigt.

Bitte nehmt im vornherein Kontakt mit eurer Krankenkasse auf, um die Kostenübernahmen zu klären.
Die Preise sind der GebüTH (Gebührenübersicht für Therapeuten) entnommen und entsprechen dem 1,4 fachen regelsatz des derzeit höchsten vereinbarten GKV-Satzes in Deutschland (13. Auflage; Stand Oktober 2023).

Da es für freiberufliche Therapeuten in Deutschland bei der Abrechnung mit privaten Krankenversicherungen keine Gebührenordnung gibt, bietet die GebüTh hier einen formalen Rahmen, der die Preisgestaltung transparent und nachvollziehbar macht.

Damit ihr das Rezept bei eurer Krankenkasse einreichen könnt, sollten darauf folgende Angaben gemacht werden:

  • Name, Adresse und Geburtsdatum der versicherten Person
  • Versicherungsnummer
  • Diagnose
  • „Art“ der Behandlung (z.B. Logopädie, logopädische Behandlung, Maßnahmen der Stimm-, Sprech- Sprach- und Schlucktherapie, etc.)
  • Therpiedauer (30, 45 oder 60 Min.)
  • Verordnungsmenge
  • Hausbesuch

Ihr könnt auch als gesetzlich Versicherte(r) die logopädische Beratung/Behandlung bei mir in Anspruch nehmen. Es besteht die Möglichkeit, dass euer Arzt ein Privatrezept ausstellt. Durch meinen sektoralen Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Logopädie darf ich auch logopädisch ohne ärztlichen Auftrag arbeiten. Im Rahmen einer Selbstzahlerleistung wird somit nicht zwangsläufig eine Verordnung benötigt.

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