Lina Mazzoni

„Gemeinsam in jede Richtung“

Preise
Beratung

Die Kosten für eine Stillberatung die über die Betreuung durch eine Hebamme hinaus geht, werden in den meisten Fällen nicht von den Krankenkassen übernommen. Jedoch lohnt es sich immer, die Rechnung einzureichen, um unter Umständen ein (Teil-)Kostenerstattung zu erhalten. Besonders, wenn eine Grunderkrankung oder besondere Umstände bei eurem Kind vorliegen, tragen einige Krankenkassen in manchen Fällen  die Beratung durch eine Still- und Laktationsberater:in, IBCLC. Ähnlich ist es bei Beikost- oder Familienkostberatungen.
Einige Krankenkassen beteiligen sich z.B. im Rahmen eines Schwangerschaftspaketes unter anderem an den Kosten für Stillberatungen. Voraussetzung ist meist, dass das Kind das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat und die Beratung durch eine Stillberater:in, IBCLC durchgeführt wird.

Kontakt - Beratung

Ich möchte den Termin als:

Datenschutzerklärung

AGB

2 + 6 =